In Bußgeldverfahren übernehme ich die Verteidigung und bin spezialisiert auf
Abwendung von Fahrverboten
Überprüfung der Messung bei Geschwindigkeitsüberschreitung aller gängigen Messverfahren (FM1, Laser, Poliscan Speed, Traffipax etc.)
Überprüfung von Rotlichtverstößen
Überprüfung von Abstandsunterschreitung
Im Rahmen der Verteidigung erhalte ich Einsicht in die Akte der Bußgeldstelle und kann aufgrund meiner Ausbildung zum Fachanwalt die Geschwindigkeitsmessung bzw. Rotlichtmessung genauestens überprüfen. Wenn sich hier Ansätze für eine Fehlmessung finden, werde ich diese der Bußgeldstelle aufzeigen und für die Verfahrenseinstellung sorgen.
Viele Messungen werden von Polizeibeamten getätigt oder ausgewertet. Da Polizeibeamte auch nur Menschen sind, passieren hier menschliche Fehler, die nur von einem Rechtsanwalt im Rahmen einer Akteneinsicht aufgedeckt werden können.
Es empfiehlt sich daher im Bußgeldverfahren stets frühzeitig einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen.
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 31 km/h, oft bereits ab 26 km/h und in manchen Fällen schon ab 21 km/h sowie bei Rotlichtverstößen, wenn die Ampel länger als eine Sekunde Rotlicht zeigte, ist mit einem Fahrverbot zu rechnen.
Meine Spezialausbildung und langjährige anwaltliche Erfahrung in Bußgeldverfahren nutze ich für Sie engagiert, um die Abwendung und Aufhebung des Fahrverbots zu erzielen.
Die wichtigsten Regeln für jeden Beschuldigten und Betroffenen:
1. Keine Angaben gegenüber der Polizei !!! Sie sind nicht verpflichtet bei der Polizei etwas zu sagen.
2. Insbesondere keine Angaben dazu, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt der Fahrzeugführer war !!!
3. Konsultieren Sie sofort einen Fachanwalt für Verkehrsrecht !!!
Mit einer Aussageverweigerung machen Sie sich nicht verdächtig und bewahren sich alle erdenklichen Verteidigungschancen. Eine Stellungnahme zur Sache kann in aller Ruhe später nach Einschaltung des Rechtsanwalts abgegeben werden.
Ich übernehme die Verteidigung in verkehrsrechtlichen Strafverfahren und bin spezialisiert für Verteidigung bei:
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort -
Unfallflucht
Trunkenheitsfahrt, Alkohol, Drogenfahrt
Körperverletzung durch Unfall mit Personenschaden
Nötigung im Straßenverkehr
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Entziehung der Fahrerlaubnis
Fahrverbot
Einige Verkehrsstraftaten, insbesondere Unfallflucht und Trunkenheitsfahrt können die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben. Diese Maßnahme ist für jeden Führerscheininhaber sehr problematisch und bei vielen Menschen sogar wirtschaftlich existenzgefährdend, wenn Sie beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind.
Ich werde engagiert alle Anstrengungen unternehmen, Ihren Führerschein zurück zu bekommen.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann aber auch ohne Strafverfahren erfolgen, insbesondere im Falle des Erreichens von 8 Punkten im Fahreignungsregister Flensburg und im Falle des Konsums von Drogen (Cannabis, Cocain etc.).
Gerade bei Drogenkonsum ist es wichtig, bei der Polizei keine Angaben zu machen. Wenn nun doch vor Ort bei der Polizei schon Angaben gemacht wurden, ist es umso wichtiger, sich schnellstmöglich anwaltlich beraten zu lassen, um Schlimmeres zu verhindern.
In Fällen des angeblichen Drogenkonsums kommt es vor allem darauf an, welche genauen Mengen (THC, THC-COOH, Benzoylecgonin etc.) im Urin oder Blut festgestellt sind und sich hierzu anwaltlich zu äußern.
Bei 8 Punkten und mehr kommt es darauf an, ob die Behörden die Punkte überhaupt korrekt berechnet haben. In vielen Fällen werden Punktelöschungen durch die Behörden nicht richtig berücksichtigt oder angebliche Maßnahmen (Verwarnung, Ermahnung) als erfolgt unterstellt. Hier bedarf es dringend anwaltlicher Hilfe.
Rufen Sie meine Kanzlei unverbindlich an. In vielen Fällen kann ich bereits im ersten Telefonat wertvolle und wichtige Hinweise geben.
Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen aufgrund eines Verkehrsunfalls im Inland und Ausland.
Nach einem Verkehrsunfall berate ich Sie anwaltlich und übernehme für Sie die gesamte Korrespondenz mit:
- gegnerischer Kfz-
Haftpflichtversicherung
- Kfz-Sachverständigen
- Polizei
Ich beanspruche für Sie alle in Betracht kommenden Schadensersatzansprüche in maximal möglicher Höhe. Die Rechtsanwaltskosten werden in der Regel von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung getragen.
Neben der Durchsetzung der Sachschäden ist auch bei
Personenschäden, insbesondere bei
Schwerstverletzungen und bei Tod infolge eines Verkehrsunfalls den Hinterbliebenen dringend eine anwaltliche Vertretung zu empfehlen. Ich berate und vertrete Sie auch in derartig tragischen Unfallsachen und stehe hierfür mit meiner Erfahrung aus über 20 Jahren zur Verfügung.
Das Recht der Schadenregulierung ist im Laufe der letzten Jahre immer komplexer geworden und für einen Laien kaum noch durchschaubar, u.a. bei wirtschaftlichem Totalschaden und bei Personenschaden. Dies nutzen alle Kfz-Versicherer leider aus. Daher ist es auch in scheinbar einfachen Unfallsachen wichtig, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen.
Die Rechtsanwaltskosten werden grundsätzlich von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung getragen.
Insbesondere folgende Schadenpositionen sind durchsetzbar:
- Reparaturkosten
mit Reparaturrechnung oder auf Gutachtenbasis
- Wertminderung
- Gutachterkosten
- Nutzungsausfall
- Mietwagenkosten
- Verdienstausfall
- Schmerzensgeld
- Hinterbliebenenansprüche
- Sonstige Kosten