Stefan A. Harder Rechtsanwalt
Erstes juristisches Staatsexamen - Abschluss mit Prädikat -1992
Zweites juristisches Staatsexamen - Abschluss mit Prädikat -1995
Rechtsanwaltszulassung seit 1995
Öffentlich bestellter und vereidigter Notarvertreter seit 2011.
Ausbildung und Zulassung als Fachanwalt für Verkehrsrecht 2012.
Ich nehme regelmäßig mehrfach jährlich an umfangreichen Fortbildungen im Verkehrsrecht teil, insbesondere betreffend Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis, um ständig und jederzeit meine Mandanten optimal und individuell anwaltlich zu beraten.