Wenn der Mietwagen bei Anmietung nicht verkehrssicher war, haftet die Versicherung des Mietwagenunternehmers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn die Verkehrsunsicherheit als Unfallursache beigetragen hat.
Wenn der Mietwagen bei Anmietung nicht verkehrssicher war, haftet die Versicherung des Mietwagenunternehmers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn die Verkehrsunsicherheit als Unfallursache beigetragen hat.